Interessante Urteile und Fälle

Urlaubsabgeltung – Ausschlussfristen

BAG 09.08.2011, - 9 AZR 475/10 -

Ansprüche auf Urlaubsabgeltung unterfallen als "Ansprüche aus dem Dienstverhältnis" der Ausschlussfrist des § 45 Abs 2 DWArbVtrRL. Der dort angeordnete Verfall ist unabhängig davon wirksam, ob der Anspruch auf die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs oder auf die Abgeltung des übergesetzlichen Urlaubs gerichtet ist.

Dem steht weder der unabdingbare Schutz des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 Abs 1, § 13 Abs 1 S 1 BUrlG noch die vom Gerichtshof der Europäischen Union vorgenommene und für den Senat nach Art 267 AEUV verbindliche Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie (EGRL 88/2003) entgegen.

Der Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub abzugelten, ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

Spätestens nach Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in der Sache Schultz-Hoff vom 2. August 2006 - 12 Sa 486/06 konnten Arbeitnehmer nicht mehr davon ausgehen, dass die Senatsrechtsprechung zu den Grundsätzen der Unabdingbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs im Fall lang andauernder Arbeitsunfähigkeit unverändert fortgeführt würde.

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