Interessante Urteile und Fälle

Eingruppierung Wohngeldsachbearbeiter

BAG, Urteil vom 23. September 2009 ‑ 4 AZR 308/08 ‑

Der Sachbearbeiter von Wohngeld ist eingruppiert (bis 31.12.2016) in der Vergütungsgruppe Vc / Vb BAT(-O) und - nach Bewährungsaufstieg - zu vergüten nach der Entgeltgruppe 9 TVöD und seit 01.01.2017 in der Entgeltgruppe 9a TVöD.

Anmerkung: Sachbearbeiter, welche die Tätigkeit nach dem 30.09.2005 begonnen haben konnten nicht mehr am Bewährungsaufstieg teilhaben und wurden nach der E 8 TVöD vergütet, seit 01.01.2017 sind sie jedoch in der E 9a TVöD eingruppiert!

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