Interessante Urteile und Fälle

Nennung von Vergütungsgruppen im Arbeitsvertrag

BAG, Urteil vom 15. Juni 2011 ‑ 4 AZR 737/09 ‑

Die Nennung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag mit einem öffentlichen Arbeitgeber ist im Regelfall als Wissenserklärung und nicht als Willenserklärung anzusehen.

Die Angabe bezeichnet lediglich diejenige Vergütungsgruppe, die nach Auffassung der Arbeitgeberin nach den vereinbarten tariflichen Eingruppierungsregelungen zutreffend ist. Diese Angabe hindert keine spätere Berufung des Arbeitnehmers auf eine höhere Vergütungsgruppe.

Daran ändert auch nichts der Umstand, dass die Klägerin einen Änderungsvertrag mit Nennung einer bestimmten - geänderten - Vergütungsgruppe erhält.

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