Interessante Urteile und Fälle

Korrigierende Rückgruppierung

BAG, Urteil vom 15. Juni 2011 ‑ 4 AZR 417/05 ‑

Die wiederholte korrigierende Rückgruppierung des Arbeitnehmers bei unveränderter Tätigkeit ist regelmäßig unzulässig.

Im Einzelfall kann es gegen Treu und Glauben ( § 242 BGB ) in der Erscheinungsform des widersprüchlichen Verhaltens verstoßen, wenn sich der Arbeitgeber auf die Fehlerhaftigkeit der bisherigen tariflichen Bewertung beruft und sowohl jahrelang (hier über 9 Jahre) eine angeblich zu hohe Vergütung erfolgte und der Arbeitnehmer aufgrund der Umstände auf die Richtigkeit der Entlohnung vertrauen durfte.

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