Aufgrund der Corona-Pandemie ergeben sich vielfältige neue arbeitsrechtliche Probleme.
Seit dem 01.01.2017 gilt für den Bereich der Kommunen und Landkreise die neue Ent­gel­tord­nung. Sie bringt einige Neuerungen vor allem dadurch, dass es nunmehr eine Viel­zahl von Spezialtarifverträgen gibt, welche auf die Typik der Tätigkeit besonders zu­ge­schnit­ten ist.
BAG 21.01.2015, - 4 AZR 253/13 - Der Sachbearbeiter Wirtschaftliche Sozialhilfe SGB XII ist eingruppiert (bis 31.12.2016) in der Vergütungsgruppe IVb BAT(-O) und zu vergüten nach der Entgeltgruppe 9 TVöD und seit 01.01.2017 in der Entgeltgruppe 9c TVöD. Es handelt…
Donnerstag, 26 Januar 2012 00:00

Mehrfach befristete Arbeitsverträge zulässig

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Der EuGH hat entschieden, dass die mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen wegen Vertretungsbedarf zulässig sein kann, wenn sich der Vertretungsbedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist.