FAQ

Ein Fall für Niemietz. Vodafone Fall.

Rechtsanwalt Gottfried Niemietz rät beim Abschluss von Verträgen: Prüfen Sie zu welchem Zeitpunkt sie den bisherigen Vertrag kündigen können. Vertrauen Sie nicht auf Zusagen des Neuanbieters er würde alles für Sie regeln einschließlich der Kündigung des Altvertrages. Kündigen Sie selbst den Vertrag des bisherigen Anbieters und warten Sie die schriftliche Kündigungsbestätigung ab bevor Sie einen neuen Vertrag unterzeichnen.

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