BAG 21.01.2015, - 4 AZR 253/13 -
Der Sachbearbeiter Wirtschaftliche Sozialhilfe SGB XII ist eingruppiert (bis 31.12.2016) in der Vergütungsgruppe IVb BAT(-O) und zu vergüten nach der Entgeltgruppe 9 TVöD und seit 01.01.2017 in der Entgeltgruppe 9c TVöD.
Es handelt sich insoweit um eine "besonders verantwortliche Tätigkeit" auf der Grundlage "gründlicher, umfassender Fachkenntnisse".