Seit dem 01.01.2017 gilt für den Bereich der Kommunen und Landkreise die neue Entgeltordnung. Sie bringt einige Neuerungen vor allem dadurch, dass es nunmehr eine Vielzahl von Spezialtarifverträgen gibt, welche auf die Typik der Tätigkeit besonders zugeschnitten ist.
Der Sachbearbeiter Wirtschaftliche Sozialhilfe SGB XII ist eingruppiert (bis 31.12.2016) in der Vergütungsgruppe IVb BAT(-O) und zu vergüten nach der Entgeltgruppe 9 TVöD und seit 01.01.2017 in der Entgeltgruppe 9c TVöD.
Es handelt sich insoweit um eine "besonders verantwortliche Tätigkeit" auf der Grundlage "gründlicher, umfassender Fachkenntnisse".
Der EuGH hat entschieden, dass die mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen wegen Vertretungsbedarf zulässig sein kann, wenn sich der Vertretungsbedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist.
Stirbt ein Arbeitnehmer so wandelt sich der Urlaub nicht in einen Abgeltungsanspruch um.