FAQ

Nach der Ablehnung Ihres Höhergruppierungsantrags ist es wichtig, die geltenden Fristen im Auge zu behalten. Die Differenzvergütung unterliegt den regelmäßigen Verjährungsvorschriften. Das bedeutet, dass z.B. Vergütungsdifferenzen aus dem Jahr 2020 am 31. Dezember 2023 verjähren, sofern bis dahin keine Klage eingereicht wurde.

Ihr Höhergruppierungsantrag wurde abgelehnt

  • Donnerstag, 19 Oktober 2023 11:13
  • FAQ
Keine Sorge! Im Arbeitsrecht besteht kein unmittelbarer Zeitdruck, Klage zu erheben, falls Ihr Höhergruppierungsantrag abgelehnt wurde. Wenn Sie Ihren Antrag korrekt gestellt haben, sind Ihre Ansprüche für die letzten sechs Monate gesichert. Ihre berechtigten Interessen bleiben gewahrt.
Wenn Sie eine Höhergruppierung beantragen möchten, ist die Präzision Ihrer Anfrage entscheidend. Bitte geben Sie stets genau an, in welcher Entgeltgruppe Sie Ihrer Meinung nach einzugruppieren sind.
Seit dem 01.01.2017 gilt für den Bereich der Kommunen und Landkreise die neue Ent­gel­tord­nung. Sie bringt einige Neuerungen vor allem dadurch, dass es nunmehr eine Viel­zahl von Spezialtarifverträgen gibt, welche auf die Typik der Tätigkeit besonders zu­ge­schnit­ten ist.

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