FAQ

Welche Fristen habe ich nach der Ablehnung meines Höhergruppierungsantrages zu beachten?

Nach der Ablehnung Ihres Höhergruppierungsantrags ist es wichtig, die geltenden Fristen im Auge zu behalten. Die Differenzvergütung unterliegt den regelmäßigen Verjährungsvorschriften. Das bedeutet, dass z.B. Vergütungsdifferenzen aus dem Jahr 2020 am 31. Dezember 2023 verjähren, sofern bis dahin keine Klage eingereicht wurde.

Es ist jedoch entscheidend zu beachten, dass dies nicht bedeutet, dass Ansprüche aus dem Jahr 2021 und den darauffolgenden Jahren nicht mehr eingeklagt werden können. Eine einmalige Geltendmachung kann ausreichen, um auch Ansprüche in den Folgejahren zu wahren.

Wenn Sie unsicher sind oder Fragen zu den Verjährungsfristen haben, zögern Sie nicht, unser Kontaktformular zu nutzen, um uns zu kontaktieren. 

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