Nach der Ablehnung Ihres Höhergruppierungsantrags ist es wichtig, die geltenden Fristen im Auge zu behalten. Die Differenzvergütung unterliegt den regelmäßigen Verjährungsvorschriften. Das bedeutet, dass z.B. Vergütungsdifferenzen aus dem Jahr 2020 am 31. Dezember 2023 verjähren, sofern bis dahin keine Klage eingereicht wurde.