Bitte vereinbaren Sie daher umgehend einen Besprechungstermin. Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz - unabhängig vom Ausgang des Prozesses - jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten selbst. Bitte bringen Sie daher die Police einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung mit. Gegebenenfalls besteht Anspruch auf Prozesskostenhilfe.