Lexikon

Kündigung

Nach Erhalt einer Kündigung vom Arbeitgeber ist für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage eine Ausschlussfrist von drei Wochen ab Zugang einzuhalten.

Bitte vereinbaren Sie daher umgehend einen Besprechungstermin. Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz - unabhängig vom Ausgang des Prozesses - jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten selbst. Bitte bringen Sie daher die Police einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung mit. Gegebenenfalls besteht Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

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