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Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz - unabhängig vom Ausgang des Prozesses - jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten selbst. Bitte bringen Sie daher die Police einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung mit. Gegebenenfalls besteht Anspruch auf Prozesskostenhilfe.