FAQ

Sie wurden gekündigt?

Nach Erhalt einer Kündigung vom Arbeitgeber ist für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage eine Ausschlussfrist von drei Wochen ab Zugang einzuhalten.

Wenn Sie mit einer Kündigung konfrontiert sind, ist schnelles Handeln entscheidend. Informieren Sie uns so rasch wie möglich darüber, wann Ihnen die Kündigung zugestellt wurde. Die Frist für rechtliche Schritte beträgt 3 Wochen.

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um mit uns in Verbindung zu treten. Teilen Sie uns bitte unbedingt das Kündigungsdatum mit.

Wir kontaktieren Sie schnellstmöglich, um mit Ihnen einen Termin zu vereinbaren.

Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz - unabhängig vom Ausgang des Prozesses - jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten selbst. Bitte bringen Sie daher die Police einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung mit. Gegebenenfalls besteht Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Neueste Beiträge

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen