Gottfried Niemietz
Rechtsanwalt Gottfried Niemietz greift auf 37 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht zurück und hat sich auf dem Gebiet des Eingruppierungsrechts spezialisiert.
Bildung von Arbeitsvorgängen - Keine Bewertung im Nachhinein
BAG, Urteil vom 23. September 2009 ‑ 4 AZR 308/08 ‑
Tatsächlich trennbar sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung (hier: Wohngeldantragsbearbeitung) herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist.
Eingruppierung Wohngeldsachbearbeiter
BAG, Urteil vom 23. September 2009 ‑ 4 AZR 308/08 ‑
Der Sachbearbeiter von Wohngeld ist eingruppiert (bis 31.12.2016) in der Vergütungsgruppe Vc / Vb BAT(-O) und - nach Bewährungsaufstieg - zu vergüten nach der Entgeltgruppe 9 TVöD und seit 01.01.2017 in der Entgeltgruppe 9a TVöD.
Ausschlussklauseln - Geltendmachung von Ansprüchen
BAG, Urteil vom 23. September 2009 ‑ 4 AZR 309/08 ‑
Gegenüber dem Anspruchsschuldner muss unmissverständlich gemeint ein näher bestimmter Anspruch gestellt werden, wobei hervortreten muss, dass auf der Anspruchserfüllung bestanden wird. Allein die Aufforderung, die bisherige Nichterfüllung „zu überdenken“ oder „zu überprüfen“ ist noch keine Geltendmachung in Tarifsinn.
Das vorliegende Schreiben wurde vom BAG als hinreichende Geltendmachung angesehen, da eine „Neueinstufung in die Vergütungsgruppe 5b“ gefordert worden war.
Sie wurden gekündigt?
Nach Erhalt einer Kündigung vom Arbeitgeber ist für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage eine Ausschlussfrist von drei Wochen ab Zugang einzuhalten.