Unsere Leistungen

Eingruppierungsrecht

Die Eingruppierung von Angestellten im öffentlichen Dienst ist die Zuordnung der ausgeübten Tätigkeit in ein Vergütungsschema.

Rechtsanwalt Gottfried Niemietz hat sich insbesondere auf dem Gebiet der EINGRUPPIERUNG von Angestellten im öf­fent­li­chen Dienst spezialisiert und konnte richtungsweisende Ent­schei­dun­gen vor dem Bundesarbeitsgericht er­kämp­fen.

Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei Fragen rund um die Eingruppierung.

 

Seit dem 01.01.2017 gilt für den Bereich der Kommunen und Landkreise die neue Ent­gel­tord­nung. Sie bringt einige Neuerungen vor allem dadurch, dass es nunmehr eine Viel­zahl von Spezialtarifverträgen gibt, welche auf die Typik der Tätigkeit besonders zu­ge­schnit­ten ist.

 

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Gottfried Niemietz

Rechtsanwalt Gottfried Niemietz greift auf 37 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht zurück und hat sich auf dem Gebiet des Eingruppierungsrechts spezialisiert.

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Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund ums...

Eigen erkämpfte Urteile beim BAG

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