Interessante Urteile und Fälle

Eigentlich hat Ulrich Graf alles richtiggemacht. Er hat nicht nur in die staatliche Rentenversicherung eingezahlt, sondern auch Geld in eine private Altersvorsorge investiert. Jetzt – kurz vor seinem Ruhestand – erfährt der Wolfener, dass das Geld weg ist.
Rund 860 Euro sollen Rainer und Heidemarie Schröter aus Wolfen an den Abwasserzweckverband zahlen. Geld, dass sie nicht haben, denn beiden leben von Arbeitslosengeld-2. Das Job-Center hat die Kostenübernahme abgelehnt. Ein Fall für Niemietz.
Haben Hartz-VI-Empfänger Anspruch auf einen Kabelanschluss? Und vor allem, muss das Job-Center diesen dann bezahlen? Rechtsanwalt Gottfried Niemietz berät und hilft weiter.
Fast 5.000 Euro für die Beerdigung ihres verstorbenen Ehemannes. Das Sozialamt hat 2.100 € der Kosten übernommen. Die Restzahlung ist für die arbeitslose Witwe Angela Lehmann aus Leipzig ein Vermögen.
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