Nach Erhalt einer Kündigung vom Arbeitgeber ist für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage eine Ausschlussfrist von drei Wochen ab Zugang einzuhalten.
Seit dem 01.01.2017 gilt für den Bereich der Kommunen und Landkreise die neue Entgeltordnung. Sie bringt einige Neuerungen vor allem dadurch, dass es nunmehr eine…
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