Seit dem 01.01.2017 gilt für den Bereich der Kommunen und Landkreise die neue Entgeltordnung. Sie bringt einige Neuerungen vor allem dadurch, dass es nunmehr eine Vielzahl von Spezialtarifverträgen gibt, welche auf die Typik der Tätigkeit besonders zugeschnitten ist.
BAG 21.01.2015, - 4 AZR 253/13 - Der Sachbearbeiter Wirtschaftliche Sozialhilfe SGB XII ist eingruppiert (bis 31.12.2016) in der Vergütungsgruppe IVb BAT(-O) und zu vergüten nach der Entgeltgruppe 9 TVöD und seit 01.01.2017 in der Entgeltgruppe 9c TVöD. Es handelt…
Der EuGH hat entschieden, dass die mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen wegen Vertretungsbedarf zulässig sein kann, wenn sich der Vertretungsbedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist.
Seit dem 01.01.2017 gilt für den Bereich der Kommunen und Landkreise…
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