Im Einzelfall kann es gegen Treu und Glauben ( § 242 BGB ) in der Erscheinungsform des widersprüchlichen Verhaltens verstoßen, wenn sich der Arbeitgeber auf die Fehlerhaftigkeit der bisherigen tariflichen Bewertung beruft und sowohl jahrelang (hier über 9 Jahre) eine angeblich zu hohe Vergütung erfolgte und der Arbeitnehmer aufgrund der Umstände auf die Richtigkeit der Entlohnung vertrauen durfte.