Auch eine Klagerücknahme im Vorprozess und dreijähriger Untätigkeit führt nicht zur Verwirkung; BAG, Urteil vom 20. April 2011 ‑ 4 AZR 368/09 ‑
Das Klagerecht der Klägerin ist nicht dadurch verwirkt, dass sie sich erst zwei Jahre und acht Monate nach Absenkung der Vergütung gegen diese mit ihrer Klage gewandt hat.
Auch eine Klagerücknahme im Vorprozess und dreijähriger Untätigkeit führt nicht zur Verwirkung; BAG, Urteil vom 20. April 2011 ‑ 4 AZR 368/09 ‑