BAG, Urteil vom 23. September 2009 ‑ 4 AZR 308/08 ‑ Tatsächlich trennbar sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung (hier: Wohngeldantragsbearbeitung) herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist.